Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Die Periode für die Abrechnung kann frei gewählt werden, sie kann auch mehr oder weniger als zwölf Monate umfassen (Über- und Unterlänge der Abrechnungsperiode). Für spezielle Fälle kann sogar die Abrechnungsperiode für die Heizkosten anders liegen als diejenige für die Nebenkosten.

Heiz- und Betriebskostenaufwände werden beispielsweise im Kreditoren Einkaufsjournal oder im speziellen Heizöl Erfassungsjournal auf den Kostenträger des Abrechnungskreises, des Gebäudes resp. der Heizung oder des Tanks gebucht. Die Stapelverarbeitung Heiz- und Betriebskostenabrechnung legt diese Aufwände über die entsprechende Periode nach den definierten Schlüsseln und den erfassten oder eingelesenen Verbrauchswerten auf die einzelnen Objekte und die entsprechenden Mieter/Eigentümer um.

Aufwände können periodengerecht gebucht werden, ohne die Finanzbuchhaltung zu verändern: Wenn eine Rechnung am 15.07.00 eintrifft, jedoch in die Abrechnungsperiode vom 01.07.99 bis 30.06.00 fliessen soll, kann die Rechnung mit Datum 15.07.00 und mit Periode Juni 2000 gebucht werden; somit wird der Aufwand korrekt abgerechnet.

Die Aufteilung der Heizkosten basiert auf den Stammdaten der Heizung:
  • prozentuale Verteilung von Wärme und Warmwasser
  • Berechnungsschlüssel für die Aufteilung der Grundkosten (je ein Schlüssel für Wärme und Warmwasser)
  • regionaler Heizschlüssel für die Aufteilung der Grundkosten

Das Führen einer Berechnungsheizung ermöglicht die vorgängige Umlage der Heizkosten aufgrund eines Verbrauchszählers oder eines Schlüssels auf einzelne Liegenschaften oder Liegenschaftsteile.

Nebst den fixen Verteilschlüsseln wie Anzahl Zimmer, Fläche, Volumen, Wertquote usw. steht eine ausreichende Anzahl freier Schlüssel zur Verfügung.

Einzelne Nebenkosten können bei Bedarf "mieterabhängig" resp. "eigentümerabhängig" abgerechnet werden, d.h. diese Kosten werden auf jene Mieter/Eigentümer verteilt, in deren Vertrag dieser Schlüssel aktiv ist.

Die Werte für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (Wärme und Warmwasser) können manuell erfasst oder mittels Datenträgeraustausch mit den Wärmetechnikfirmen eingelesen werden. Auch Nebenkosten können verbrauchsabhängig erfasst und abgerechnet werden; dies erleichtert beispielsweise die Abrechnung von verbrauchsabhängigen Wasserkosten, Waschmaschinengeld etc.

Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung kann nicht nur bei Akontozahlungen, sondern auch bei Pauschalzahlungen durchgeführt werden, damit die Kostendeckung der Pauschalen kontrolliert werden kann.

Falls die Konten für die Heiz- und Betriebskosten in der Bilanz geführt werden, steht ein Abschlussjob zur Verfügung, welcher diese Konten saldiert.
Zur Kontrolle und als Belege stehen diverse Berichte zur Verfügung. Die Abrechnung für den Mieter kann mit oder ohne Einzahlungsschein gedruckt werden.
mse_Logo_klein_3D.jpg
mse Arcus AG
Brauerstrasse 79
CH-9016 St. Gallen

Tel.: +41 71 280 00 10
Fax: +41 71 280 00 12
Mail: info@arcus.ch