Mietverwaltung

Der Mieter wird unabhängig vom Objekt als Person erfasst. Die Eröffnung eines Mieterkontos (Debitorkonto) kann gesondert erfolgen und ist nicht vom Mietobjekt abhängig. Erst mit der Verknüpfung über den Mietvertrag wird ein Objekt dem entsprechenden Debitor zur Miete zugeteilt. Damit wird sichergestellt, dass ein Rechnungsempfänger aus der Gesamtbuchhaltung unabhängig von der Immobilienverwaltung geführt werden kann.

Die ganze Mietverwaltung erfolgt als Bruttorechnung, d.h. Leerstände werden vollumfänglich abgerechnet; die Kontierung ist individuell und kann die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers und/oder Ihres Unternehmens berücksichtigen. Im Falle einer Erstvermietung können Erstleerstände und ordentliche Leerstände wahlweise getrennt verarbeitet werden. Verträge für Leermieter können bei Beendigung eines Mietvertrages aufgrund der Information des Vormieters generiert werden; damit wird zusätzlicher Aufwand vermieden.

Anhand des Mietvertragsstatus (provisorisch / definitiv) kann festgelegt werden, wann ein Mietvertrag in den operativen Betrieb aufgenommen wird. Damit wird vermieden, dass nicht unterzeichnete Mietverträge in den Datenfluss gelangen.

Sämtliche Forderungsbeträge wie Mietzins, Akonto Heiz- und Betriebskosten, Pauschalen, Subventionen (WEG) etc. werden taggenau berechnet. Somit sind Mieterwechsel an einem beliebigen Tag des Monats ohne grossen Aufwand erfassbar.

Mietzinsänderungen können auf beliebiger Stufe innerhalb der Stammdatenstruktur sowie typenabhängig durchgeführt werden (z.B. für alle Wohnungen, Garagen etc.). Unterstützt werden zur Zeit folgende Änderungsarten:
  • gemäss Landesindex
  • gemäss Hypothekarzinssatz
  • aufgrund Kostensteigerung
  • prozentual
  • Betrag

Sämtliche Mietzinsänderungen werden in einem Journal gespeichert und sind nachvollziehbar. Es stehen detaillierte Kontrollberichte sowie ein Statistikfenster zur Ansicht und Kontrolle des Mietzinsverlaufs zur Verfügung.

Vordefinierte Filter (Ansichten) in der Mietvertragsliste erleichtern die tägliche Arbeit. Angezeigt werden können unter anderem alle aktuellen Mietverträge oder alle Mietverträge von Mietern mit offenen Rechnungen.

Der Einzug der Forderungen erfolgt mittels Einzahlungsscheinen (Post- oder Bankkonto) und/oder via LSV. Sämtliche Vorgänge im Bereich Zahlungsverkehr werden in Journalen gespeichert und sind auch für die Revision nachvollziehbar. Für den Verwalter, die Finanzabteilung und auch für die Kontrollstelle stehen die notwendigen Berichte zur Verfügung.
Pro Liegenschaft (Gebäude) wird das Bank- oder Postkonto definiert. Das gleiche Konto darf auch bei mehreren resp. allen Gebäuden verwendet werden.
Hat ein Mieter mehrere Objekte gemietet, werden die Forderungsbeträge zusammengefasst (sog. Sammel-ESR), sofern diese auf das gleiche Bank-/Postkonto fliessen. Ob für den einzelnen Mietvertrag Sammel-ESR zugelassen sind, wird auf dem Mietvertrag festgelegt; der Status darf während der laufenden Vertragsdauer auf ein bestimmtes Datum geändert werden.
Pro Mietvertrag kann zudem definiert werden, ob die geschuldeten Beträge eingefordert werden oder ob eine Ausbuchung auf ein frei wählbares Konto erfolgen soll. Diese Option wird dann benötigt, wenn Mietzinsen z.B. mit dem Lohn verrechnet werden. Auch diese Einstellung kann während der laufenden Vertragsdauer per Datum geändert werden.
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