Verwaltung von Stockwerkeigentum
Wie in der Mietverwaltung werden Debitoren als Eigentümer mit den gekauften Objekten verbunden und die entsprechenden Vertragsbedingungen wie Kauf- und Verkaufsdatum sowie die Immobilien-Kostenarten für die Forderungen der Akontozahlungen und die Einlagen in den Erneuerungsfonds festgelegt.
Für die periodischen Forderungen der Akontoleistungen und die Einlagen in den Erneuerungsfonds werden mittels einer Stapelverarbeitung Rechnungen aufbereitet. Die Forderungsbeträge können pro Liegenschaft für die Eigentümer aufgrund des erfassten Budgets – wahlweise Vorjahr oder aktuell – berechnet werden. Die Umlage erfolgt aufgrund des in der Kostenart erfassten Verteilschlüssels. Über die Definition der Stapelverarbeitung wird festgelegt, ob bisherige Akontozahlungen innerhalb des Geschäftsjahres und/oder der Saldo der Heiz- und Betriebskostenberechnung des Vorjahres verrechnet werden sollen.
Der Steuerbeleg für die Kapitalkonten kann automatisch für jeden Eigentümer erstellt werden. Die Grundlagen (Kapital und Zins) werden manuell erfasst, sie basieren normalerweise auf den von der Bank gelieferten Abschlüssen. Auf diese Weise kann der Steuerbeleg bereits zu Jahresbeginn geliefert werden, auch wenn die Buchhaltung noch nicht abgeschlossen ist.